AGB

Alle Preise sind netto Preise + 19 % MwSt.

1 “Anzeigenauftrag” im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Vertreibung.

2 Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der im Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

3 Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

4 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied pop over to this web-site zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

 

5 Bei der Errechnung der Abnahmemenge werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigenmillimeter umgerechnet.

6 Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

7 Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens zwei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort “Anzeige” deutlich kenntlich gemacht.

8 Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge, – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Anzeigen, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber ohne Angaben von Gründen mitgeteilt.

9 Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreie Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Der Verlag haftet nicht für die Druckfehler und sonstige Mängel, die auf mangelhafte Druckdateien und sonstige Dateien des Auftraggebers zurück zu führen sind. Die Kosten von BEM MEDIA GmbH & Co. KG für eine vom Kunden nach Datenanlieferung gewünschte oder zu vertretende inhaltliche bzw. zeitliche Änderung des Werbemittels hat der Kunde zu tragen.

10 Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigen oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

11 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzüges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

12 Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrundegelegt.

13 Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlungen werden nach der Preisliste gewährt.

14 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen laut Preisliste sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

15 Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

16 Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

17 Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die auf der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften ggf. die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H., bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H., bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H., bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v. H., beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

18 Mit der Kontaktaufnahme erlauben Sie ausdrücklich die Speicherung der persönlichen Informationen, mit denen Sie identifiziert werden können, insbesondere Name, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse oder postalische Adresse und willigen ein diese Daten zu allgemeinen „Werbe- und Marktforschungszwecken“ zu verwenden, um Ihnen Werbung rund um unsere Produkte oder sonstige Angebote unseres Unternehmens zu schicken. Wir kontaktieren Sie hierzu über solche Kommunikationskanäle, die Sie uns im Zusammenhang mit Ihrer Einwilligung mitteilen, beispielsweise per E-Mail, wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse angeben. Per Telefon, Fax, SMS oder mobile Anwendungen über App, wenn Sie uns Ihre (Handy-) Telefonnummer mitteilen. Per Postsendung, wenn Sie uns Ihre Adresse mitteilen. Diese Einwilligung kann jederzeit per E-Mail/Fax widerrufen werden.

19 Lithos werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt.

20 Erfüllungsort ist Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Zusätzliche Bedingungen der Redaktion im kaufmännischen Geschäftsverkehr: Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Verlages an. Die zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Der erteilte Anzeigenauftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag rechtsverbindlich. Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen für die Anzeigenjahresabschlüsse nach einer jeweils vom Verlag zu treffenden Regelung in Kraft. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu. Für unleserlich geschriebene Anzeigentexte, undeutlich aufgegebene Texte und verstümmelte Texte durch Fernschreiber oder Telefax kann keine Gewähr für die Richtigkeit der Wiedergabe übernommen werden. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen ist, treten neue Tarife bei Preisanpassungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft. Für Druckunterlagen jeglicher Art erlischt nach 4 Wochen die Aufbewahrungspflicht, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. Die gewerbliche Verwertung von Zuschriften auf Anzeigen durch Dritte ist nicht gestattet.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Veranstaltungen. Für Besucher gilt die jeweilige Hausordnung der Veranstaltung und für die Aussteller die Teilnahmebedingungen.
Teilnahmebedingungen für Unternehmer

1. Veranstaltung
Veranstaltung und Veranstaltungsort laut gebuchtem Projekt/Angebot
Öffnungszeiten für An –und Abbau, sowie Geschäftszeiten sind mit separatem Infoblatt vom Aussteller einzuholen.

2. Anmeldung
(1) Eine Bestellung als Aussteller erfolgt über das Anmeldeformular und zusätzliche Anlagen. Die Anmeldung ist verbindlich. Mit der Anmeldung erkennt der Besteller/Aussteller die „Teilnahmebedingungen“, des Veranstalters, sowie die „Hausordnung“ an.
(2) Die zugewiesene Standfläche kann der Veranstalter ändern und Maße und Größen abändern. Die gesetzlichen gewerbe- und arbeitsrechtlichen Vorschriften sind einzuhalten. Dies gilt besonders auch für die Unfallverhütung sowie den Feuer- und Umweltschutz.
(3) Der Veranstalter entscheidet über die Zulassung von Firmen und kann auch Anmeldungen ablehnen.

3. Mitaussteller
(1) Die Teilnahme von Mitausstellern ist schriftlich zu beantragen und ist kostenpflichtig. Für den Mitaussteller gelten dieselben Bedingungen, wie für den Hauptaussteller.
(2) Der Hauptaussteller trägt die volle Verantwortung für den Stand und für eventuelle Zahlungsausfälle des Mitausstellers.
(3) Erfolgt eine Teilnahme eines Mitausstellers ohne vorherige Anmeldung/Genehmigung des Veranstalters, ist die gesamte Standfläche und eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 Euro Netto an den Veranstalter zu entrichten. Zusätzlich kann der Veranstalter den Betrieb des Standes während der Veranstaltung verweigern, schließen und vom Gelände verweisen.

4. Kosten
(1) Die Kosten für Standfläche, Mietmöbel und alle weiteren anfallenden Kosten sind dem Anmeldeformular, sowie den Anlagen zu entnehmen.
(2) Alle Preise sind an Unternehmer gerichtet und verstehen sich als Nettobeträge zzgl. der gesetzl. MwSt. – Rabatte und sonstige Preisabsprachen unterliegen der Schriftform und bedürfen der Bestätigung des Veranstalters.

5. Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungsbeträge sind innerhalb der angegebenen Fristen an den Veranstalter zu entrichten.
(2) Mindestens 50 % des Gesamtbetrages sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen, der Restbetrag wird spätestens 5 Tage vor Veranstaltung fällig. Bei Anmeldungen, 7 Tagen vor Veranstaltung, ist der Rechnungspreis sofort fällig.
(3) Bei einem Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 7 %- Punkten über dem Basiszinssatz zzgl. einer Mahngebühr fällig.
(4) Der Veranstalter kann über die nicht bezahlte Standfläche anderweitig verfügen und ist berechtigt, die komplette Teilnahme an der Veranstaltung zu verweigern. In diesem Fall ist die Rechnung dennoch in voller Höhe zzgl. der anfallenden Verzugszinsen, der Mahngebühr und eventuell weiteren anfallenden Kosten zu zahlen.

6. Nichtteilnahme, Ausfall
(1) Wurden zusätzlich Drucksachen und Werbemöglichkeiten bestellt, so sind diese zu 100 % fällig, wenn sich diese bereits in der Produktion befinden.
(2) Erscheint der Aussteller nicht auf der Veranstaltung, so sind dennoch alle Kosten in voller Höhe zu zahlen. Der Veranstalter kann über die Standfläche frei verfügen und diese auch anderweitig nutzen, solange sich die Nutzung zweckmäßig an der Ausrichtung der Veranstaltung orientiert und laut Anmeldung entspricht.

7. Standbau, Aufbau, Abbau
(1) Der Auf- und Abbau der Stände muss innerhalb der angegebenen Zeiträume erfolgen und rechtzeitig beendet werden. Das gilt auch für das Entfernen aller Transportkisten etc. die nicht zum Stand selbst gehören. Plakate und Klebeband sind von den Wänden sauber und ohne Reste zu entfernen.
(2) Beanstandungen sind rechtzeitig und vor Beginn des Aufbaus meldepflichtig.
(3) Für den Auf- und Abbau ist nur befugten Personen der Eintritt zum Veranstaltungsgelände gewährt.
(4) Den Anweisungen des Veranstalters und dessen Personal ist stets Folge zu leisten.
(5) Die Standfläche ist einzuhalten und darf nicht überschritten werden. Bei einer Aufbauhöhe von über 2,50 m bedarf es der schriftlichen Zusage des Veranstalters. Die Stände müssen nach oben offen bleiben und dürfen nicht überdacht sein.
(6) Für den Transport der Ware sind ausschließlich Transportwägen mit Gummirollen erlaubt.
(7) Der Auf –und Abbau des Standes ist während der Veranstaltung nicht erlaubt. Wird dennoch vor Veranstaltungsende mit dem Abbau begonnen, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 Euro Netto fällig.
(8) Bestandteile der Halle, Wände, Fußboden, Hallenkonstruktionen etc. dürfen nicht beschädigt werden. Für Beschädigungen an diesen Elementen, sowie Beschädigungen an Mietmöbel, Trennwänden, Leihobjekten etc. haftet der Aussteller.
(9) Erfolgt innerhalb der Abbaufrist kein Abbau des Standes, so wird dieser auf Kosten des Ausstellers abgebaut und eingelagert. Es erfolgt keine Haftung bei Beschädigung oder Verlust der Ware. In diesem Fall wird eine zusätzliche Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 Euro netto berechnet.
(10) Übernachtungen sind auf dem gesamten Gelände verboten.

8. Standeinteilung
(1) Der Veranstalter allein entscheidet über die Vergabe der Standplätze. Der Veranstalter ist bemüht, die Wünsche der Aussteller zu berücksichtigen. Die Standeinteilungen werden den Ausstellern rechtzeitig unter Nennung der Standnummer mitgeteilt.
(2) Beanstandungen müssen innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe schriftlich dem Veranstalter eingereicht werden.
(3) Aus Sicherheitsgründen müssen Notausgänge, Feuermelder, Feuerlöscher etc. jederzeit zugänglich sein und dürfen in keiner Weise zugestellt oder unzugänglich gemacht werden. Mit einer geringfügigen Beschränkung der Standgröße bis zu 10 cm muss der Veranstalter rechnen und ist kein Grund der Beanstandung oder Kürzung der Kosten.

9. Stand, Ausweise
(1) Der Veranstalter ist in der Gestaltung der Stände hinsichtlich der Stellung von Systemwänden und eventuellem Zubehör frei und für die Ausstattung der Stände mit Systemwänden und eventuellem Zubehör ist der Veranstalter frei und handelt dabei stets hinsichtlich eines positiven Gesamtbildes der Veranstaltung.
(2) Dem Veranstalter ist es erlaubt, Einsicht in Entwürfe oder Aussehen der Stände zu erfragen und entsprechend zu nehmen.
(3) Während der Veranstaltung muss der Stand stets besetzt sein und darf nicht ohne Personal leer stehen.
(4) Die Aussteller erhalten Ausstellerausweise bzw. Bänder die sichtbar anzubringen sind.
(5) Eine Reinigung der Stände wird seitens des Veranstalters nicht durchgeführt. Für die Reinigung ist der Aussteller selbst verantwortlich. Die Gänge werden vom Veranstalter gereinigt.
(6) Der Aussteller hat dafür Sorge zu tragen, Abfall zu vermeiden und Müll zu trennen. Eine Entsorgung von Abfall, welcher während dem Auf- und Abbau anfällt, ist nicht inbegriffen und muss vom Aussteller selbst entsorgt werden. Dies gilt auch für eigene Wände, Teppiche etc.

10. Verkauf, Verlosungen, Werbung
(1) Eine Abgabe von Speisen und Getränken für den Verzehr vor Ort, muss vom Veranstalter schriftlich genehmigt werden. Der Verkauf oder Verteilung von Speisen und Getränken ist streng untersagt.
(2) Ein Verkauf von Produkten und Waren muss bei Veranstaltungsende abgeschlossen sein.
(3) Werden am Stand Verlosungen, Preisausschreibungen, etc. durchgeführt, so darf dies nur kostenlos ohne Entgelt oder Spenden erfolgen. Die Durchführung ist erlaubt und muss den gesetzlichen Regelungen entsprechen.
(4) Das Ansprechen von Besuchern und Verteilen von Werbesachen aller Art darf nur innerhalb des eigenen Standes erfolgen. Möchte der Aussteller Sie außerhalb des eigenen Standes aktiv werben, kann er dies gegen Aufpreis und über die Buchung von Hostessen durchführen lassen. Weitere Werbemöglichkeiten sind der Anlage zum Anmeldeformular zu entnehmen.
(5) Fremdwerbung von Firmen die keine Aussteller sind, ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände und den dazugehörigen Parkplätzen untersagt. Ein Verstoß wird sofort angezeigt. Der Veranstalter hat in diesem Falle einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 595,- Euro netto gegenüber dem Aussteller. Ebenfalls sind anfallende Reinigungskosten die in Verbindung von Fremdwerbung zu zahlen.

11. Bewachung
(1) Eine allgemeine Bewachung für die Halle wird vom Veranstalter übernommen ohne Haftung für Verluste oder Beschädigung.
(2) Für eine Standbewachung ist der Aussteller selbst verantwortlich.
(3) Das gilt für die gesamte Zeit, inkl. Auf- und Abbauzeiten.
(4) Eine Sonderwache für die Bewachung ist mit Genehmigung des Veranstalters möglich und kann gerne vermittelt werden.
12. Bild-, Tonübertragung, Musik
(1) Eine Bild-/Tonübertragung ist innerhalb der eigenen Standfläche erlaubt. Die Lautstärke bei Tonübertragung darf jedoch in keiner Weise andere Aussteller stören oder Lärm verursachen. Wird dies nicht beachtet so kann vom Veranstalter eine weitere Übertragung untersagt werden.
(2) Eventuell anfallende GEMA-Gebühren sind vom Aussteller zu tragen und anzumelden.
13. Versicherungen
(1) Der Veranstalter haftet nicht für Verluste und Schäden an Ständen, Schaugut und Produkten innerhalb der Standfläche. Eine Versicherung und Haftung hierfür wird empfohlen und kann auf Winsch vermittelt werden.
14. Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden müssen für Ihre Gültigkeit schriftlich bestätigt werden.
15. Haftung und Schäden
(1) Für Schäden (Sach- und Körperschäden) während dem Auf-, Abbau und der Veranstaltung haftet der Veranstalter nicht.
(2) In der Standfläche haftet der Aussteller selbst.
16. Rauchverbot
(1) Im gesamten Innenbereich ist das Rauchen untersagt.
(2) Das Rauchen ist nur in den vorgesehenen Flächen und Räumen erlaubt.
17. Gerichtsstand, Erfüllungsort
(1) Gerichtsstand ist Bielefeld. Es gelten ausschließlich die Teilnahmebedingungen des Veranstalters und Ausstellungsbedingungen vom Veranstaltungsort.
(2) Bedingungen von Ausstellern sind nicht Vertragsinhalt.
(3) Ein Widerspruch ist nicht zulässig.

18 Abbruch der Veranstaltung
Die Veranstaltung wird bei jeder Witterung durchgeführt. Sollten die
Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Besucher,
Künstler, Aussteller oder Personal befürchten lassen, wird die Veranstaltung abgesagt oder
unverzüglich abgebrochen. In einem solchen Fall und/ oder bei Abbruch oder
Absage der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund
behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein
Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

AGB über den Vertrieb der Zeitung

1. Gegenstand der vorliegenden AGB ist der Vertrag über den regelmäßigen Bezug der Printausgaben folgender Zeitungen: „ TVRUS- Wochenzeitung“ , „ Express Gaseta – Monatszeitung“ , „ Annonce – Monatszeitung“, „Kulinar TV“ – Monatszeitung. Der Vertragsschluss erfolgt durch Bestellung des Abonnenten (Auftraggeber) und Annahme durch die  Bem Media GmbH & Co. KG,  Zur Alten Werre 3, 32584 Löhne  (Verlag) durch schriftliche Bestätigung oder durch Beginn der Zustellung.

2. Die Höhe des Bezugspreises richtet sich nach der zum jeweiligen Liefertermin gültigen Preisliste des Verlages. Der Bezugspreis enthält die anfallenden Zustellkosten sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Verlag behält sich eine Anpassung der Bezugspreise an die wirtschaftlichen Entwicklungen vor. Bezugspreisänderungen werden in der Zeitung bekanntgegeben, eine Einzelbenachrichtigung erfolgt nicht. Bei Zahlungsverzug behält sich der Verlag vor, die Zustellung einzustellen.

3. Erstmalige Zahlungen per SEPA-Lastschrift werden dem Abonnenten einmalig jeweils am fünften Werktag des abzurechnenden Zeitraumes belastet. Der Verlag behält sich vor, Rücklastschrift-Gebühren, die aus vom Kunden zu vertretenden Gründen erhoben werden, an diesen weiter zu berechnen.

4. Für Verträge die vor dem 01.03.2022 geschlossen worden sind, gilt eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende der vereinbarten Laufzeit. Das Abonnement verlängert sich sonst automatisch um die vereinbarte Laufzeit und ist mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende der Laufzeit jeweils kündbar. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen und ist an Bem Media GmbH & Co. KG, Abonnentenservice, Zur Alten Werre 3,32584 Löhne, E-Mail: post@bem-media.de oder Fax: 05231-98798-99 zu richten.

Für Verträge die ab dem 01.03.2022 geschlossen worden sind, gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der vereinbarten Laufzeit. Das Abonnement verlängert sich sonst nach Ablauf der vereinbarten Bezugszeit auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen und ist an Bem Media GmbH & Co. KG, Abonnentenservice, Zur Alten Werre 3,32584 Löhne, E-Mail: post@bem-media.de oder Fax: 05231-98798-99 zu richten.

5. Für Nichtlieferung, verspätete Lieferung oder Sachschäden im Zuge der Auslieferung der Printausgabe der in Ziff.1 genannten Zeitungen haftet der Verlag nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Verlag haftet nicht für das jeweilige Nichterscheinen der Printausgabe der in Ziff.1 genannten Zeitungen infolge höherer Gewalt, durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. einem Systemausfall.

6. Gesetzlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesen AGB ist der Sitz des Verlages. Erfüllungsort und Gerichtsstand für ein evtl. Mahnverfahren ist der Sitz des Verlages.

7. Gemäß §28 (BDSG) Bundesdatenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden. Im Rahmen der Bestellabwicklung (Zahlung, Versand) sowie im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze werden die notwendigen Daten auch gegenüber Dritten verwendet. Der Kunde kann dieser Maßnahme widersprechen. Jederzeit kann der Kunde unentgeltlich Auskunft über die über ihn gespeicherten Daten erhalten.

Erlaubnis zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zur Einholung von Informationen

1. Durch die Bestellung auf unserer Website und die freiwillige Angabe von Daten bei der Bestellung per Kommunikationsmittel stimmt der Kunde der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie dem Erhalt von Benachrichtigungen über neue Werbeaktionen und Marketingangebote unsere Unternehmensgruppe über die verfügbaren Informationsübertragungsmittel zu.
Zum Beispiel: Versenden von Marketinginformationen per E-Mail, über physische Postdienste, über SMS-Nachrichten, über Online-Social-Networking-Plattformen, über plattformübergreifende Instant-Messaging-Systeme (Messenger), über Kommunikationsmittel (Telefonanrufe, Faxe).
2. Persönliche Daten – das sind eine Reihe von Informationen, einschließlich Nachname, Vorname, Kontakttelefonnummer, E-Mail-Adresse, Wohnadresse, die vom Kunden freiwillig und bewusst angegeben werden, wenn er ein persönlichen Konto auf der Website registriert oder eine Bestellung per Kommunikationsmittel aufgibt.

3. Personenbezogene Daten werden nur zu Marketingzwecken verwendet, um vom Unternehmen verkaufte Waren oder Dienstleistungen anzubieten.
4. Die Erstellung eines persönlichen Kontos auf der Website oder die mündliche Übermittlung von Informationen bei der Bestellung über Kommunikationsmittel stellt eine freiwillige Willenserklärung einer Person zur Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte dar und erfordert keine Benachrichtigung des Kunden darüber. Die Person stimmt der Übermittlung von Daten an Partnerunternehmen (BEM Media GmbH, Bem GmbH, Kaufbei GmbH) durch autorisierte Mitarbeiter des Unternehmens freiwillig zu, unter der Bedingung, dass diese personenbezogene Daten verwenden, um dem Kunden Marketing- und Werbeangebote zu unterbreiten.
5. Der Kunde hat das Recht, den Erhalt von Marketinginformationen jederzeit ohne zusätzliche Kosten zu verweigern, mit Ausnahme der Kosten für die Übermittlung einer Nachricht mit dieser Willenserklärung gemäß den Grundtarifen der Informationsübertragungsmittel.

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